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   OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20   

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https://dejure.org/2020,21434
OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20 (https://dejure.org/2020,21434)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2020 - 6 W 56/20 (https://dejure.org/2020,21434)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 6 W 56/20 (https://dejure.org/2020,21434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3a UWG, § 8 Abs 3 Nr 3 UWG, § 2 PAngV, § 51 GKG, § 3 ZPO
    Faktoren für die Streitwertbemessung bei auf UWG und PAngV gestützem Unterlassungsbegehren eines Verbraucherschutzvereines

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20
    Bei Verbänden nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG - wie dem Kläger - ist das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher maßgebend (BGH GRUR-RR 2013, 528 Rn 2; BGH GRUR 2017, 212 Rn 9; OLG Frankfurt am Main WRP 2020, 632).

    Dies ist auch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass zwar keine Regelstreitwerte existieren , die unabhängig von den Umständen des Einzelfalls gelten; diese sind unvereinbar mit dem Ermessensgrundsatz des § 3 ZPO und des § 51 Abs. 2 GKG (BGH WRP 2015, 454; BGH GRUR 2017, 212 Rn 8; Teplitzky/Feddersen Kap. 49 Rn. 17; Ahrens/Büttner Kap. 40 Rn 50).

  • OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 6 W 119/19

    Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20
    Bei Verbänden nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG - wie dem Kläger - ist das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher maßgebend (BGH GRUR-RR 2013, 528 Rn 2; BGH GRUR 2017, 212 Rn 9; OLG Frankfurt am Main WRP 2020, 632).

    Eine Abweichung von der Streitwertangabe kommt daher im Regelfall nur in Betracht, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass diese Angabe erheblich über- oder untersetzt ist ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.1.2020 - 6 W 119/19 = GRUR-RS 2020, 390 Rn 4-6).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20
    Die abstrakte Kennzeichnung hat dabei die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die als "kerngleiche" Handlungen von dem Verbot erfasst sein sollen (BGH GRUR 2006, 164 Rn 14 - Aktivierungskosten II; BGH GRUR 2010, 749 Rn 36 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20
    Wenn der Klageantrag eine Handlung abstrakt beschreibt, sie aber mit einem "wie"-Zusatz ("wie geschehen ..."; "wenn dies geschieht wie ...") konkretisiert, liegt eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungsform vor (BGH WRP 2011, 873 Rn 17 - Leistungspakete im Preisvergleich).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 95/14

    Wettbewerbsstreitigkeit: Zulässigkeit der Festsetzung eines Regelstreitwerts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20
    Dies ist auch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass zwar keine Regelstreitwerte existieren , die unabhängig von den Umständen des Einzelfalls gelten; diese sind unvereinbar mit dem Ermessensgrundsatz des § 3 ZPO und des § 51 Abs. 2 GKG (BGH WRP 2015, 454; BGH GRUR 2017, 212 Rn 8; Teplitzky/Feddersen Kap. 49 Rn. 17; Ahrens/Büttner Kap. 40 Rn 50).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20
    Die abstrakte Kennzeichnung hat dabei die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die als "kerngleiche" Handlungen von dem Verbot erfasst sein sollen (BGH GRUR 2006, 164 Rn 14 - Aktivierungskosten II; BGH GRUR 2010, 749 Rn 36 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10

    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20
    Da der Kläger als Verbraucherschutzverband die Aufgabe hat, diese Belange zu vertreten, ist sein Interesse an der gerichtlichen Durchsetzung in der Regel höher zu bewerten als das Interesse einzelner Mitbewerber (OLG Frankfurt am Main K&R 2011, 806 zu fehlender Widerrufsbelehrung; KG WRP 2010, 789; OLG Karlsruhe MDR 2016, 1116).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10

    Indizielle Bedeutung von Streitwertangaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kommt der Streitwertangabe des Klägers zu Beginn des Verfahrens eine erhebliche indizielle Bedeutung für das tatsächlich verfolgte Interesse zu (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.11.2011 - 6 W 65/10 ).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2016 - 4 W 62/16

    Gegenstandswert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20
    Da der Kläger als Verbraucherschutzverband die Aufgabe hat, diese Belange zu vertreten, ist sein Interesse an der gerichtlichen Durchsetzung in der Regel höher zu bewerten als das Interesse einzelner Mitbewerber (OLG Frankfurt am Main K&R 2011, 806 zu fehlender Widerrufsbelehrung; KG WRP 2010, 789; OLG Karlsruhe MDR 2016, 1116).
  • OLG Zweibrücken, 04.08.2014 - 4 W 46/14
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20
    (3) Soweit § 51 Abs. 3 S. 1 GKG es - in Ausnahme zu dem für die Streitwertfestsetzung geltenden Angreiferinteresseprinzip - zulässt, dass auch der Standpunkt des Beklagten in die Streitwertfestsetzung einzubeziehen ist, wenn die Bedeutung der Sache für den Beklagten erheblich geringer zu bewerten ist, als der nach Abs. 2 ermittelte Streitwert (z.B. OLG Zweibrücken NJW-RR 2014, 1535 - Kleinunternehmer mit geringem Umsatz), sind hierfür keinerlei Indizien vorhanden.
  • OLG Dresden, 28.11.2014 - 14 W 1015/14
  • OLG Rostock, 17.05.2021 - 2 W 4/21

    Wertfestsetzung bei fehlender Grundpreisangabe

    Auch in insoweit vergleichbaren - leichteren - Fällen finden sich praktisch keine Entscheidungen, die von einem Wert von unter 10.000,00 EUR ausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.06.2020 - I ZR 205/19 [Juris; Tz. 2, 8, 12 f.]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2020 - I-15 U 20/20 [Juris; Tz. 47 f., 117]; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 12.05.2020 - 6 W 56/20 [Juris; Tz. 17]; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.01.2021 - 6 U 181/19 [Juris; Tz. 45, 48]; LG Amberg, Urteil vom 07.12.2020 - 41 HK O 810/20, WRP 2021, 258; lediglich OLG Hamburg, Urteil vom 25.06.2020 - 3 U 184/19, WRP 2021, 88 [Juris; Tz. 21], hat mit 3.000,00 EUR einen niedrigeren Wert angenommen, dies allerdings unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass dort die Preisangabe als solche nicht gefehlt hat, sondern nur - zumindest im Berufungsrechtszug nur noch - um den konkreten Ort gestritten wurde, an dem die Angabe zu platzieren ist).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 6 W 77/22

    Streitwert für Verstoß gegen Informationspflichten des § 87 Abs. 1 GEG

    Klagt - wie hier - ein Verband nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG ist das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher maßgebend, also die diesen drohenden Nachteile (BGH GRUR-RR 2013, 528 Rn 2; BGH GRUR 2017, 212 Rn 9; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2020 - 6 W 56/20 = WRP 2020, 632).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2022 - 6 W 22/22

    Designverletzung: Bevorstehender Ablauf der Schutzfrist kann Höhe des

    Ausschlaggebend ist vielmehr das wirtschaftliche Interesse an der Verhinderung der mit weiteren Verstößen verbundenen wirtschaftlichen Nachteile, für die bereits begangene Verletzungshandlungen nur indizielle Bedeutung haben können ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2020 - 6 W 56/20 , Rn 13 , juris).
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